Feuerwehr Amt Lütau

Leistungsbewertung Ehrengabe Roter Hahn
des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein

Ausschreibungsbedingungen

1. Stiftung

Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein hat für die Feuerwehren in seinen Mitgliedsverbänden eine Leistungsbewertung Roter Hahn gestaltet. Diese Leistungsbewertung wird als Ehrengabe für die Erfüllung der Ausschreibung gestiftet. Eine Bewertung der Einsatzbereitschaft und Einsatzfähigkeit einer ganzen Feuerwehr ist seit vielen Jahren Tradition im Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Die Integration aller Abteilungen und Mitglieder zur Erfüllung einer gemeinschaftlichen Aufgabe zeichnet das Feuerwehrwesen in Schleswig-Holstein aus. Der pflegliche Umgang mit dem der Feuerwehr anvertrauten Geräten und Liegenschaften, die Beherrschung der Technik zur Rettung von Leben und Bewahrung von Sachwerten, die Wahrung von guten Traditionen und die Anpassung an technische Fortschritte sind charakteristisch für die freiwilligen Feuerwehren und soll in dieser Leistungsbewertung herausgestellt werden.
Ziel dieser Leistungsbewertung soll eine möglichst große Beteiligung der Wehren des Landes sein.
Aus Gründen der sprachlichen Verständlichkeit wird die nachstehende Leistungsbewertung in der männlichen Form abgefasst. Durch die hier gewählte Formulierung sind jedoch weibliche und männliche Betroffene in gleicher Weise gemeint.

2. Voraussetzungen

2.1

Der Leistungsbewertung Roter Hahn können sich nur Feuerwehren des Landes Schleswig-Holstein unterziehen. Sie müssen nachfolgende Bedingungen erfüllen:

2.2

Die aktiven Feuerwehrangehörigen müssen im Besitz eines Feuerwehr-Dienstanzuges und einer Einsatzschutzkleidung nach den jeweils gültigen Dienstbekleidungsvorschriften des Landes S-H sein.

2.3

Ausrüstung und Gerät müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

2.4

Die aktiven Feuerwehrangehörigen müssen eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen. Die Anzahl richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Bewertungsstufe.

2.5

Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende Anmeldungen werden anerkannt).

2.6

Die aktiven Feuerwehrwehrangehörigen müssen die Truppführer-Ausbildung nachweisen. Die Anzahl richtet sich nach den entsprechenden Bewertungsstufen.

2.7

Die Jugendfeuerwehr ist in die Leistungsbewertung einzubinden. Bei den Übungen sind die Beschränkungen der Muster-Jugendordnung (§ 12) zu beachten.

3. Durchführungsbestimmungen und Meldung

3.1

Die Leistungsbewertung wird in den Stufen 1- 4 auf Kreisebene durchgeführt, die Stufe 5 führt das Land S-H durch. Bei der Stufe 4 muss ein Drittel der Bewerter aus anderen Kreisen kommen.

3.2

Der Fachwart des Kreis- oder Stadtfeuerwehrverbandes bestimmt die Zusammensetzung der Kommission in den Stufen 1-4; bei der Stufe 5 bestimmt dieses die Referatsleitung des Landesfeuerwehrverbandes.

3.3

Die Stärke der Bewertungskommission umfasst:
Neben dem Leiter der Bewertungskommission werden höchstens ein weiterer Bewerter je angefangene 10 Mitglieder der Wehr (Aktive und Jugendfeuerwehr), jedoch höchstens 7 Bewerter bestellt.

3.4

Zwischen den Bewertungen der
Stufe 1 und 2 müssen mindestens 6 Monate (jedoch nicht im gleichen Kalenderjahr)
Stufe 2 und 3 mindestens 12 Monate
Stufe 3 und 4 mindestens 12 Monate
Stufe 4 und 5 mindestens 24 Monate liegen
Bei Nichterfüllung der Bedingungen kann die Bewertung nach 12 Monaten wiederholt werden.

3.5

Die Meldung für die Leistungsbewertung Roter Hahn ist auf vorgegebenem Formblatt an den Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverband zu richten.

3.6

Der zuständige Kreis- und Stadtfeuerwehrverband prüft die Angaben über die Voraussetzungen und legt im Einvernehmen mit der Wehr den Termin der Leistungsbewertung fest.

3.7

Die Meldungen sind bis spätestens 15. März für die Stufen 1-4 beim Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverband und für die Stufe 5 beim Landesfeuerwehrverband einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind der jeweiligen Meldung beizufügen.

4. Verleihung

4.1

Die Verleihung der Ehrengabe Roter Hahn des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein erfolgt bei den Stufen 1-4 über den jeweiligen Kreis- und Stadtfeuerwehrverband, bei der Stufe 5 über den Landesfeuerwehrverband.

4.2

Die Verleihung wird beurkundet. Die Urkunde trägt die Unterschrift des Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein sowie der jeweiligen Kreis- oder Stadtfeuerwehrführung.

Leistungsbewertung Schleswig-Holstein Roter Hahn

Stufe 1

  • Die Wehr muss sich schriftlich beim KFV oder StFV mit Terminvorschlag und Stärkemeldung anmelden
  • Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende Anmeldungen werden anerkannt)
  • 2 Übungsobjekte zur Auswahl
  • Wehrführer bestimmt die Besetzung der Funktionen
  • Beurteilung Fahrzeuge und Geräte
    - muss technisch einwandfrei sein
    - muss UVV entspr.
  • Antreten der Wehr in Einsatzschutzkleidung mit Meldung der stellv. Wehrführung an die Wehrführung und der Wehrführung an die Kommission
  • Beurteilung der Einsatzkleidung
    - allgem. Zustand
    - muss UVV entsprechen
  • Übungen müssen nach FwDV 3 durchgeführt werden

Stufe 2

  • Die Wehr muss sich schriftlich beim KFV oder StFV mit Terminvorschlag und Stärkemeldung anmelden
  • Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende Anmeldungen werden anerkannt)
  • 30 % der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Ausbildung „Erste Hilfe“ nachweisen
  • 40 % der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Truppführerausbildung nachweisen
  • 3 Übungsobjekte zur Auswahl
  • Wehrführer bestimmt die Besetzung der Funktionen
  • Antreten der Wehr in Dienstkleidung (1. Garnitur) mit Meldung der stellv. Wehrführung an die Wehrführung und der Wehrführung an die Kommission
  • Vortrag der Sicherheitsbeauftragten oder des Sicherheitsbeauftragten (Stellung in der Wehr, Aufgabenbereich)
  • Feuerwehrhaus und Anlagen (allgemeiner Eindruck in Sachen Sauberkeit und Pflege)
  • Beurteilung Fahrzeuge und Geräte
    - muss technisch einwandfrei sein
    - muss UVV entspr.
  • Beurteilung der Einsatzkleidung
    - allgem. Zustand
    - muss UVV entsprechen
  • Stiche und Knoten
    - Einteilung durch Wehrführer
    - Mastwurf, Kreuzknoten, Zimmermannsstich
  • Übungen müssen nach FwDV 3 durchgeführt werden
  • Bei der Übung nach FwDV 3 muss Atemschutz eingesetzt werden, wenn vorhanden
  • Sicherheits- und Absperrdienst wird beurteilt

Stufe 3

  • Die Wehr muss sich schriftlich beim KFV oder StFV mit Terminvorschlag und Stärkemeldung anmelden
  • Die Anmeldelisten müssen mit Flash 112 erstellt werden
  • Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende Anmeldungen werden anerkannt)
  • 30 % der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Ausbildung „Erste Hilfe“ nachweisen
  • 40 % der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Truppführerausbildung nachweisen
  • Vergleich Soll-/Ist-Stärke
    - Vorlage Mitgliederliste
    - Vergleich Antretestärke mit Sollstärke
  • Prüfnachweise
    - alle Atemschutzgeräteträger nach G 26
    - für alle prüfungsrelevanten Geräte
  • 3 Übungsobjekte zur Auswahl
  • Feuerwehrhaus und Anlagen (allgemeiner Eindruck in Sachen Sauberkeit und Pflege)
  • Beurteilung Fahrzeuge und Geräte
    - muss technisch einwandfrei sein
    - muss UVV entspr.
  • Antreten der Wehr in Dienstkleidung (1. Garnitur) mit Meldung der stellv. Wehrführung an die Wehrführung und der Wehrführung an die Kommission
  • Theoretische Fragen für gesamte Wehr nach Fragenkatalog
  • A l t e r n a t i v
    Theoretische Ausbildungsstunde
    • Dauer mindestens 20 Minuten
    • Einsatz von verschiedenen Unterrichtsmedien
  • Ordnungsdienst
    - Marsch der geschlossenen Abteilung
    - mindestens 2x Richtungsänderung
    - einmal „Abteilung halt“
  • A l t e r n a t i v
    1. Fitness-Übung
    • mindestens 50 % der Einsatzabteilung müssen teilnehmen
    • Dauer: 20 Minuten
    • Grundlage: Programm Fit for fire der FUK
    oder
    2. Planspiel
    • Einsatz der Wehr in der vorhandenen Stärke
    • Objekte des Planspiels dürfen nicht identisch sein mit den Objekten der Einsatzübung nach FWDV 4/5
  • Beurteilung der Einsatzkleidung
    - allgem. Zustand
    - muss UVV entsprechen
  • Vortrag der Sicherheitsbeauftragten oder des Sicherheitsbeauftragten zu einem selbst gewählten Thema
  • Stiche und Knoten
    - alle 5 Stück (zusätzlich Schotenstich und Rettungsknoten)
    - alle Knoten im Arbeitseinsatz am Gerät Übung technische Hilfeleistung nach FwDV 13/1
  • Übung technische Hilfeleistung nach FwDV 13/1
  • Übungen müssen nach FwDV 3 durchgeführt werden
  • Kommission bestimmt bei der Übung nach FwDV 3 die Besetzung der Funktionen mit Ausnahme von:
    - Einsatzleitung (Wf./Stellv.)
    - Gruppenführung
    - Maschinisten
  • Bei der Übung nach FwDV 3 muss Atemschutz eingesetzt werden, wenn vorhanden
  • Bewertung des Sprechfunkverkehrs
  • Sicherheits- und Absperrdienst wird beurteilt

Stufe 4

  • Die Wehr muss sich schriftlich beim LFV mit Terminvorschlag anmelden.
  • Die Anmeldelisten müssen mit Flash 112 erstellt werden
  • Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende Anmeldungen werden anerkannt)
  • 50 % der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Ausbildung „Erste Hilfe“ nachweisen
  • 50 % der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Truppführerausbildung nachweisen
  • Vergleich Soll-/Ist-Stärke
    - Vorlage Mitgliederliste
    - Vergleich Antretestärke mit Sollstärke
  • Prüfnachweise
    - alle Atemschutzgeräteträger nach G 26
    - für alle prüfungsrelevanten Geräte
  • 3 Übungsobjekte zur Auswahl
  • Dienstpläne und Objektpläne für besondere Objekte im Einsatzbereich
  • mind. 1/3 der Bewerter dürfen nicht dem eigenen KFV/StFV angehören (Vorsitz: eigener KFV/StFV)
  • Fahrzeuge, Gerätschaften, Feuerwehrhaus
    - müssen UVV entsprechen
    - Pflege und Sauberkeit
  • Antreten der Wehr in Dienstkleidung (1. Garnitur) mit Meldung der stellv. Wehrführung an die Wehrführung und der Wehrführung an die Kommission
  • Theoretische Fragen in Gruppen nach Fragenkatalog
    - Führung
    - Maschinisten/Technik
    - Einsatzmannschaft
  • A l t e r n a t i v
    Theoretische Ausbildungsstunde
    • Dauer mindestens 20 Minuten
    • Einsatz von verschiedenen Unterrichtsmedien
  • Ordnungsdienst
    - Marsch der geschlossenen Abteilung
    - mindestens 2x Richtungsänderung
    - einmal „Abteilung halt“
  • A l t e r n a t i v
    3. Fitness-Übung
    • mindestens 50 % der Einsatzabteilung müssen teilnehmen
    • Dauer: 20 Minuten
    • Grundlage: Programm Fit for fire der FUK
    oder
    4. Planspiel
    • Einsatz der Wehr in der vorhandenen Stärke
    • Objekte des Planspiels dürfen nicht identisch sein mit den Objekten der Einsatzübung nach FWDV 4/5
  • Beurteilung der Einsatzkleidung
    - allgem. Zustand
    - muss UVV entsprechen
  • Vorhandensein von
    - Feuerwehrsicherheitsgurt (Breitgurt)
    - Feuerwehrleine nach UVV (Anzahl, Prüfnachweise)
  • Vortrag der Sicherheitsbeauftragten oder des Sicherheitsbeauftragten zu einem selbst gewählten Thema
  • Stiche und Knoten
    - Einteilung durch die Bewertungskommision
    - alle 5 Stück (zusätzlich Schotenstich und Rettungsknoten)
    - alle Knoten im Arbeitseinsatz am Gerät Übung technische Hilfeleistung nach FwDV 13/1
  • Retten/Selbstretten aus Höhen/Tiefen
  • Übungen müssen nach FwDV 3 durchgeführt werden
  • Kommission bestimmt bei der Übung nach FwDV 3 die Besetzung der Funktionen mit Ausnahme von:
    - Einsatzleitung (Wf./Stellv.)
    - Gruppenführung
    - Maschinisten
  • Bericht des stellv. Wehrführers über Beschaffenheit und besondere Gefahren des ausgesuchten Objektes
  • Bei der Einsatzübung wird die Lage mind. 1x (max. 2x ) verändert.
  • Mindestens 1 Führungskraft wird während der Übung ausgewechselt
  • Bei der Übung nach FwDV 3 muss Atemschutz eingesetzt werden, wenn vorhanden
  • Bewertung des Sprechfunkverkehrs
  • Sicherheits- und Absperrdienst wird beurteilt

Stufe 5

  • Die Wehr muss sich schriftlich beim KFV oder StFV mit Terminvorschlag und Stärkemeldung anmelden
  • Die Anmeldelisten müssen mit Flash 112 erstellt werden
  • Mitgliederliste mit Lehrgangsnachweisen
  • Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende Anmeldungen werden anerkannt)
  • 50 % der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Ausbildung „Erste Hilfe“ nachweisen
  • 50 % der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Truppführerausbildung nachweisen
  • Vergleich Soll-/Ist-Stärke
    - Vorlage Mitgliederliste
    - Vergleich Antretestärke mit Sollstärke
  • Prüfnachweise
    - alle Atemschutzgeräteträger nach G 26
    - für alle prüfungsrelevanten Geräte
  • 3 Übungsobjekte zur Auswahl
  • Alarm- und Ausrückordnung muß vorgelegt werden
  • Dienstpläne und Objektpläne für besondere Objekte im Einsatzbereich
  • Bewertung ohne Bewerter aus dem eigenen Kreis
  • Fahrzeuge, Gerätschaften, Feuerwehrhaus
    - müssen UVV entsprechen
    - Pflege und Sauberkeit
  • Brandschutzerziehung/Brandschutzauf-klärung
    - muss Tätigkeitsbericht vorgelegt werden
  • Antreten der Wehr in Dienstkleidung (1. Garnitur) mit Meldung der stellv. Wehrführung an die Wehrführung und der Wehrführung an die Kommission
  • Theoretische Fragen in Gruppen nach Fragenkatalog
    - Führung
    - Maschinisten/Technik
    - Einsatzmannschaft
  • A l t e r n a t i v
    Theoretische Ausbildungsstunde
    • Dauer mindestens 20 Minuten
    • Einsatz von verschiedenen Unterrichtsmedien
  • Ordnungsdienst
    - Marsch der geschlossenen Abteilung
    - mindestens 2x Richtungsänderung
    - einmal „Abteilung halt“
  • A l t e r n a t i v
    5. Fitness-Übung
    • mindestens 50 % der Einsatzabteilung müssen teilnehmen
    • Dauer: 20 Minuten
    • Grundlage: Programm Fit for fire der FUK
    oder
    6. Planspiel
    • Einsatz der Wehr in der vorhandenen Stärke
    • Objekte des Planspiels dürfen nicht identisch sein mit den Objekten der Einsatzübung nach FWDV 4/5
    ? Beurteilung der Einsatzkleidung
    - allgem. Zustand
    - muss UVV entsprechen
  • Vorhandensein von
    - Feuerwehrsicherheitsgurt (Breitgurt)
    - Feuerwehrleine nach UVV (Anzahl, Prüfnachweise)
  • Vortrag der Sicherheitsbeauftragten oder des Sicherheitsbeauftragten zu einem selbst gewählten Thema
  • Stiche und Knoten
    - Einteilung durch die Bewertungskommision
    - alle 5 Stück (zusätzlich Schotenstich und Rettungsknoten)
    - alle Knoten im Arbeitseinsatz am Gerät Übung technische Hilfeleistung nach FwDV 13/1
  • Retten/Selbstretten aus Höhen/Tiefen
  • Übungen müssen nach FwDV 3 durchgeführt werden
  • Kommission bestimmt bei der Übung nach FwDV 3 die Besetzung der Funktionen mit Ausnahme von:
    - Einsatzleitung (Wf./Stellv.)
    - Gruppenführung
    - Maschinisten
  • Bericht des stellv. Wehrführers über Beschaffenheit und besondere Gefahren des ausgesuchten Objektes
  • Die Lage wird von der Kommission vorgegeben und mind. 1 x verändert.
  • Mindestens 1 Führungskraft wird während der Übung ausgewechselt
  • Bei der Übung nach FwDV 3 muss Atemschutz eingesetzt werden, wenn vorhanden
  • Bewertung des Sprechfunkverkehrs
  • Sicherheits- und Absperrdienst wird beurteilt